Kapitalanleger aufgepasst!
Zum Verkauf steht ein Seniorenapartment aus dem Jahr 1995. Das Zimmer befindet sich in einer Pflegeeinrichtung für Senioren, in der die Senioren durch die Diakonie Erlangen betreut werden. Da die Diakonie Erlangen der Mieter des ganzen Gebäudes ist, ist Eigenbedarf nicht möglich. Dem Eigentümer ist es auch nicht gestattet, zu bestimmen, wer in dem zu Verkauf stehenden Zimmer leben soll. Das Apartment befindet sich in der Innenstadt Erlangens und bietet eine Wohnfläche von 23 m². Es besteht aus einem Zimmer und einem Bad.
Superficie habitable
ca. 22,6 m²
•
Habitaciones
1
•
Precio de compra
99.000 EUR
Número de propiedad | 24125035 |
Precio de compra | 99.000 EUR |
Superficie habitable | ca. 22,6 m² |
Piso | Apartamento |
Comisión | Käuferprovision beträgt 4,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Ocupación a partir de | Previo acuerdo |
Habitaciones | 1 |
Baños | 1 |
Año de construcción | 1995 |
Certificado energético
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
43.50
kWh/m2a
A
Certificado energético | Certificado energético |
Certificado energético válido hasta | 04.01.2029 |
Demanda de energía final | 43.50 kWh/m²a |
Clase de eficiencia energética | A |
Fuente de energía | FERN |
Año de construcción según el certificado energético | 1995 |
Descripción del edificio
Ubicaciones
Die Eigentumswohnung befindet sich in einer der besten Lagen Erlangens. Das Universitätsklinikum sowie die Innenstadt sind in wenigen Minuten erreichbar. Sehr gute Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Grüne Parkanlagen befinden sich in der näheren Umgebung.
Características
- Wohnzimmer
- Bad mit seniorengerechter Einrichtung
- Barrierefrei
- Bad mit seniorengerechter Einrichtung
- Barrierefrei
Otros datos
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 4.1.2029.
Endenergiebedarf beträgt 43.50 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Fernwärme.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1995.
Die Energieeffizienzklasse ist A.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 4.1.2029.
Endenergiebedarf beträgt 43.50 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Fernwärme.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1995.
Die Energieeffizienzklasse ist A.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Plano de la planta