01796 Pirna

Schul- und Bildungseinrichtung in zentraler Lage von Pirna

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Total Space 786 m² Purchase Price 540.000 EUR
Property ID 24441013
Purchase Price 540.000 EUR
Commission Käuferprovision beträgt 7,14 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Total Space ca. 786 m²
Available from According to the arrangement
Modernisation / Refurbishment 2005
Condition of property Well-maintained
Year of construction 1975
Type of parking 50 x Outdoor parking space, 1 x Garage
Energy Certificate
Energy Certificate Energy consumption certificate
Energy certificate valid until 17.04.2034
Energy efficiency class A
Energy Source FERN
Year of construction according to energy certificate 1975
Building Description
Zum Verkauf steht ein Büro und Schulungsgebäude in Pirna-Copitz. Das Objekt verfügt über ein Grundstück von ca. 3063 m2, 8 Räume zwischen 50 m2 und 100 m2, mit einer vermietbaren Gesamtfläche von ca. 786 m2.

Das Gebäude ist leerstehend. Das Gebäude aus dem Jahr 1975 wurde 2002 erworben und ist 2005 aufwendig renoviert und mit einem Containeranbau zu einer modernen Bildungsstätte für Gesundheit und Soziales umgebaut worden und war bis August 2023 in Betrieb.

Auf dem Grundstück befinden sich 50 Parkplätze.

Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Anfrage!

VON POLL IMMOBILIEN DRESDEN
Locations
Die Immobilie befindet sich im Stadtteil Pirna Copitz.
Features
- Nutzfläche ca. 786m2

- Grundstücksfläche ca. 3063m2

- Energieträger Fernwärme

- 8 Räume a 50 und 100m2

- als Bildungsstätte/ Schulgebäude zugelassen

- ca. 50 Freiplätze

- 1Garage / 1 Nebengebäude

- Dachfläche an PV Contractor verpachtet

- leerstehend, sofort nutzbar
Type of parking
50 x Outdoor parking space, 1 x Garage
Other information
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 17.4.2034.
Endenergieverbrauch für die Wärme beträgt kwh/(m²*a).
Endenergieverbrauch für den Strom beträgt kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Fernwärme.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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